Patentanmeldung oder defensive Veröffentlichung?
Die Entscheidung, ob eine Innovation durch eine Patentanmeldung geschützt oder durch eine defensive Veröffentlichung offengelegt werden soll, ist strategisch bedeutend. Während Patente exklusive Rechte sichern, bietet die defensive Veröffentlichung eine kostengünstige Möglichkeit, der Erteilung eines Schutzrechts an Dritte entgegenzuwirken. Die Beantwortung nachfolgender Fragestellungen kann neben einer professionellen Beratung eine zusätzliche Entscheidungshilfe sein, die richtige Strategie für Ihre Innovation oder Erfindung zu wählen.
Fragestellungen für die Bewertung einer Erfindung
Für eine Evaluierung können Sie die nachfolgenden Fragen für Ihre Erfindung bewerten. Bewegen Sie den Schieber dazu in Richtung jener Antwort, die für Ihre Erfindung eher zutrifft. Je eindeutiger Ihre Antwort ausfällt, desto weiter außen setzen Sie den Schieber.
Frage 1 von 11
Ist es angedacht, ein erteiltes Patent auf die Erfindung später aktiv gegenüber Dritten rechtlich durchzusetzen (z.B. durch gerichtliches Klagen eines Verletzers)?
JaNeinFrage 2 von 11
Ist das IP-Budget ausreichend, um Patentanmeldungen in denjenigen Ländern, in denen die Erfindung vermarktet, produziert oder vertrieben wird, zur Erteilung zu bringen (Aufbau einer Patentfamilie)?
JaNeinFrage 3 von 11
Sind finanzielle Mittel vorhanden, um ein erteiltes Patent gegebenenfalls in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren zu verteidigen?
JaNeinFrage 4 von 11
Ist geplant, durch das Patent Lizenzen zu vergeben oder Cross-Lizenzierungen einzugehen (aktive Vermarktung des erteilten Patents) oder das Patent zu veräußern?
JaNeinFrage 5 von 11
Ist ein Schutzbereich erteilbar, der ausreichend breit ist, sodass Kosten und Nutzen in einem wirtschaftlichen Verhältnis sind (steht einer Patentanmeldung einschlägiger Stand der Technik entgegen, besteht die Möglichkeit, dass der erteilbare Schutzbereich unwirtschaftlich eng ausfallen kann)?
JaNeinFrage 6 von 11
Ist ein Patent Voraussetzung für Investoren, Partnerschaften, Unternehmensbewertungen oder öffentliche Förderungen?
JaNeinFrage 7 von 11
Ist die technische Lösung bzw. die Erfindung schwierig zu erkennen, weil sie Teil eines komplexen Systems und ohne Zerlegung in Einzelteile uneinsehbar ist, bzw. ist eine Verletzung eines Patents auf die Erfindung schwer nachzuweisen?
NeinJaFrage 8 von 11
Ist die technische Lösung bzw. die Erfindung ein „Gamechanger“, der im Mitbewerber-Umfeld großes Aufsehen erregen wird?
JaNeinFrage 9 von 11
Betrifft die Erfindung eine Schlüsseltechnologie, auf die der weitere Unternehmenserfolg aufgebaut werden kann?
JaNeinFrage 10 von 11
Ist die Erfindung so originell oder bahnbrechend, dass durch ein darauf erteiltes Patent langfristig ein wirtschaftlicher Vorsprung gesichert werden kann, auch im Hinblick auf bestehende Patente oder den Stand der Technik?
JaNeinFrage 11 von 11
Kann die Erfindung wenigstens 10 Jahre gewinnbringend verwerten werden und übersteigt der Gewinn jedenfalls die laufenden Kosten der erteilten Patente (jeweilige nationale Jahresgebühren, ggf. einer Patentfamilie)?
JaNein
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Sobald Sie alle Fragen bewertet oder übersprungen haben, wird Ihr Wert auf dieser Skala berechnet und die dazu passende Tendenz angezeigt.
Die Bewertungsstufen im Überblick
Die Bewertung aller Fragen ergibt einen Wert zwischen 0 und 100 %, der in eine dieser fünf Stufen fällt. 0 % entspricht einer klaren Tendenz zur Patentanmeldung, 100 % einer klaren Tendenz zur defensiven Veröffentlichung.
| Bereich | Tendenz und Bedeutung |
|---|---|
| 0 bis 22 % | Deutliche Tendenz zur PatentanmeldungDie Bewertung fällt deutlich in Richtung Patentanmeldung aus. Die Antworten deuten darauf hin, dass ein Ausschließungsrecht für diese Erfindung wirtschaftlich relevant sein könnte. |
| 23 bis 44 % | Tendenz zur PatentanmeldungDie Bewertung fällt in Richtung Patentanmeldung aus. Eine defensive Veröffentlichung kann zusätzlich als Ergänzung in Betracht gezogen werden, um beispielsweise die Erfindung bereits am Tag nach einer Patentanmeldung als Stand der Technik zu etablieren. |
| 45 bis 55 % | Keine klare TendenzDie Bewertung ergibt keine klare Richtung. Eine Patentanmeldung und eine taggleich durchgeführte defensive Veröffentlichung sind als Kombination denkbar. Eine weiterführende Evaluierung mit einem Patentanwalt oder Rechtsanwalt kann hier zusätzliche Klarheit bringen. |
| 56 bis 77 % | Tendenz zur defensiven VeröffentlichungDie Bewertung fällt in Richtung defensive Veröffentlichung aus. Die Antworten deuten auf ein geringes Interesse an einem eigenen Ausschließungsrecht hin. |
| 78 bis 100 % | Deutliche Tendenz zur defensiven VeröffentlichungDie Bewertung fällt deutlich in Richtung defensive Veröffentlichung aus. Die Antworten deuten auf ein geringes Interesse an einem eigenen Ausschließungsrecht hin. Eine defensive Veröffentlichung zielt darauf ab, Stand der Technik zu schaffen, um einer späteren Patentanmeldung Dritter auf dieselbe Erfindung entgegenwirken zu können. |
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite und jegliche Inhalte derselben stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als solche interpretiert oder verstanden werden. Proofbox ist nicht zur Rechtsberatung autorisiert. Diese Entscheidungshilfe ist nicht erschöpfend und kann eine professionelle Beratung durch einen Patentanwalt oder Rechtsanwalt nicht ersetzen. Konsultieren Sie jedenfalls einen Anwalt oder Patentanwalt Ihrer Jurisdiktion, bevor Sie Handlungen unternehmen. Eine defensive Veröffentlichung begründet kein Schutzrecht. Ob sie im Einzelfall als Stand der Technik berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht in freier Beweiswürdigung.