Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu defensiven Veröffentlichungen: was sie sind, wie sie als Stand der Technik wirken können, was sie kosten und wie Proofbox sie technisch umsetzt. Für alles Weitere steht der FAQ-Bot bereit.

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Fragen bezüglich defensiver Veröffentlichung

Wie hilft mir eine defensive Veröffentlichung dabei, meine Freedom to Operate zu unterstützen?
Eine defensive Veröffentlichung macht Ihre Idee, Erfindung oder Innovation öffentlich zugänglich und dokumentiert damit, dass sie bereits vor dem Prioritätsdatum möglicher späterer Patentanmeldungen existiert hat. Damit kann sie der Neuheit einer späteren Anmeldung Dritter zum selben Gegenstand entgegenstehen. Das unterstützt Ihre unternehmerische Handlungsfreiheit (Freedom to Operate), weil Sie durch den Stand der Technik via Proofbox einen früheren Zeitrang für Ihre Erfindung nachweisen können, selbst wenn Sie selbst kein Patent angemeldet haben.
Was sind die Risiken bei der Veröffentlichung einer Erfindung?
Die Veröffentlichung einer Erfindung bringt bestimmte Risiken mit sich. Der wichtigste Punkt: Eine veröffentlichte Erfindung kann in identischer Form nicht mehr patentiert werden, weder von Ihnen noch von anderen. Weiters kommt es darauf an, dass die Veröffentlichung dauerhaft auffindbar, nachvollziehbar datiert und inhaltlich ausreichend vollständig ist. Ist das nicht der Fall, kann sie im Streitfall unbeachtlich bleiben und entfaltet dann keine Wirkung gegenüber Patentanmeldungen Dritter. Proofbox ist darauf ausgelegt, diese Kriterien systematisch zu erfüllen und zu dokumentieren.
Kann ich meine Erfindung auf meiner eigenen Website veröffentlichen?
Grundsätzlich ja – Sie können Ihre Erfindung auf Ihrer eigenen Website veröffentlichen. Allerdings ist dies in der Praxis riskant, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Veröffentlichung als anerkannte Offenbarung gilt. Dazu gehören unter anderem: Ständige Auffindbarkeit durch Suchmaschinen (SEO) Ein fälschungssicherer Zeitstempel mit Long-Term-Validation (LTV) Ein nachweisbarer Verlauf der öffentlichen Verfügbarkeit seit dem Veröffentlichungsdatum Ohne einen verlässlichen Nachweis dieser Punkte könnte Ihre Veröffentlichung nicht als Stand der Technik anerkannt werden – und somit auch nicht verhindern, dass später Dritte ein Patent auf dieselbe Erfindung anmelden. Deshalb empfiehlt sich die Nutzung einer spezialisierten Plattform wie Proofbox, die diese Anforderungen erfüllt.
Kann eine Online-Offenbarung als Nachweis für die Veröffentlichung einer Idee dienen?
Ja, eine Online-Offenbarung (bzw. eine sogenannte Internetoffenbarung) kann als Nachweis gelten, aber nur dann, wenn sie gewissen Anforderungen entspricht. Dazu zählen mindestens: Ständige Auffindbarkeit über Suchmaschinen (SEO) Ein zertifizierter Zeitstempel mit Long-Term-Validation (LTV) von einem anerkannten Anbieter Ein wiederholbarer und dokumentierter Nachweis, dass die Veröffentlichung seit dem Veröffentlichungsdatum dauerhaft öffentlich zugänglich war Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt und im Streitfall nachweisbar sind, kann eine Online-Offenbarung als gültiger Beweis gelten und als Stand der Technik herangezogen werden.
Schützt die Veröffentlichung meiner Erfindung automatisch meine Rechte?
Nein, die Veröffentlichung einer Erfindung schützt nicht im Sinne eines Patents, da Sie dadurch kein Ausschließungsrecht erhalten. Das bedeutet: Sie können andere nicht daran hindern, Ihre Idee zu nutzen oder nachzubauen. Allerdings gehört die Erfindung ab dem Veröffentlichungsdatum zum Stand der Technik und kann damit der Neuheit späterer Anmeldungen Dritter zum selben Gegenstand entgegenstehen. So können Sie Ihre Freedom to Operate bzw. Handlungsfreiheit unterstützen. Ein automatischer Schutz davor, dass Dritte Ihnen die Nutzung untersagen, entsteht dadurch nicht: Bereits bestehende Schutzrechte Dritter bleiben unberührt. Die Veröffentlichung ist somit ein strategisches Werkzeug gegen Patentmonopole anderer, aber kein Schutzrecht im Sinne eines Patents.
Sind „research disclosure“ und „defensive publication“ dasselbe?
Im Sprachgebrauch werden mehrere Begriffe für dieselbe Vorgehensweise verwendet: defensive Veröffentlichung, defensive publication, defensive disclosure, research disclosure und technical disclosure. Gemeint ist jeweils, technische Inhalte gezielt öffentlich zugänglich zu machen, damit sie als Stand der Technik herangezogen werden können. Die Begriffe beschreiben die Vorgehensweise, nicht ein bestimmtes Format oder einen bestimmten Anbieter.

Spezielle Fragen zur Veröffentlichung mit Proofbox

Wie lange bleibt meine Online-Offenbarung im Proofbox-Archiv verfügbar?
Jede Offenbarung, die über Proofbox veröffentlicht wird, bleibt ab dem Zeitpunkt des Uploads für sieben Jahre öffentlich zugänglich, auffindbar und herunterladbar im Archiv verfügbar. Vor Ablauf dieser Siebenjahresfrist erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über die bevorstehende Entfernung Ihrer Offenbarung aus dem Archiv. Sie haben dann die Möglichkeit, das digital signierte Dokument herunterzuladen, um einen zertifizierten Nachweis des Veröffentlichungsdatums auch über die Archivierungsdauer hinaus zu behalten. Alternativ kann eine Verlängerung für die öffentliche Zugänglichkeit im Archiv eingerichtet werden. Ausgenommen sind Dokumente, deren Zugang nach Punkt 3.3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer Meldung gesperrt oder die dauerhaft entfernt wurden. In diesem Fall bleibt der Archiveintrag bestehen und der DOI löst weiterhin auf, führt aber auf eine Hinweisseite; Inhalt und Download stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Was macht eine Offenbarung über Proofbox nachweisbar?
Jede Offenbarung auf Proofbox erhält einen zertifizierten Zeitstempel mit Long-Term Validation (LTV) von einem akkreditierten Vertrauensdiensteanbieter. Darüber hinaus wird jede Veröffentlichung kontinuierlich für die Auffindbarkeit über Suchmaschinen indexiert und bleibt für sieben Jahre öffentlich zugänglich. Mit diesen Maßnahmen wird Ihre Offenbarung nach den Kriterien aufbereitet, die für eine Berücksichtigung als Stand der Technik maßgeblich sind. Auch hier gilt der Vorbehalt aus Punkt 3.3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wird der Zugang zu einem Dokument aufgrund einer Meldung gesperrt oder das Dokument dauerhaft entfernt, endet die öffentliche Zugänglichkeit vorzeitig.
Was macht Proofbox anders als das bloße Hochladen eines PDF auf meine eigene Website oder in ein öffentliches Archiv?
Im Gegensatz zu herkömmlichen Websites oder öffentlichen Repositories ist Proofbox gezielt darauf ausgelegt, die Kriterien einer defensiven Veröffentlichung systematisch zu erfüllen. Neben der Bereitstellung eines qualifizierten Zeitstempels mit Langzeitvalidierung (LTV) und der öffentlichen Verfügbarkeit überprüft und dokumentiert Proofbox die Auffindbarkeit Ihrer Offenbarung kontinuierlich. Diese wiederkehrende Verifikation kann in rechtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung haben — sie schafft die Grundlage dafür, belegen zu können, dass Ihre Idee ab dem Veröffentlichungsdatum ohne Unterbrechung öffentlich zugänglich und auffindbar war.

Allgemeine Fragen zur Plattform

Was bedeutet “Online-Only Disclosure”?
Das bedeutet, dass defensive Veröffentlichungen auf Proofbox ausschließlich als Internet-Offenbarungen verfügbar gemacht werden und somit Teil des Standes der Technik werden. Proofbox und sein Archiv sind nicht direkt mit externen Datenbanken wie der WIPO oder öffentlichen Bibliotheken verbunden, in denen Offenbarungen vollständig zugänglich gemacht werden. Unsere Technologie bereitet jede Offenbarung im Archiv so auf, dass sie weltweit auffindbar ist und die Kriterien für eine Berücksichtigung als Stand der Technik erfüllt – ganz ohne externe Verknüpfungen. Durch die zusätzliche Paywall im Archiv von Proofbox wird ein automatisiertes Mitbewerber-Monitoring des vollständigen Inhalts unterbunden. Damit ist eine diskrete Veröffentlichung möglich.
Welche Zahlungsmethoden akzeptiert Proofbox?
Proofbox akzeptiert alle gängigen Zahlungsmethoden, wie zum Beispiel Kreditkarten und PayPal. Für die direkte Zahlungsabwicklung auf unserer Website verwenden wir einen Drittanbieter. Falls Sie einen Kauf auf Rechnung bevorzugen, kontaktieren Sie uns bitte und wir vereinbaren individuelle Zahlungsmodalitäten mit Ihnen. Nach dem Kauf eines Uploads oder Downloads mit den verfügbaren Zahlungsmethoden wird für jede Transaktion eine Rechnung im Benutzer-Dashboard zur Verfügung gestellt und kann wiederholt heruntergeladen werden.
Kann ich meinen Account löschen?
Ja, Sie können Ihr Konto jederzeit löschen. Nach der Löschung bleiben Ihre veröffentlichten Offenbarungen bis zu ihrem vorgesehenen Ablaufdatum weiterhin öffentlich im Archiv verfügbar. Sie haben jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihr Dashboard. Das bedeutet, Sie verlieren den Zugang sowohl zu Ihren eigenen Offenbarungen als auch zu allen Veröffentlichungen Dritter, die Sie zuvor gekauft haben. Gelöschte Konten können nicht wiederhergestellt werden, daher gehen alle erworbenen Inhalte verloren, sofern Sie diese nicht vorher offline gespeichert haben. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Ihr Konto löschen wollen.
Kann ich meinen Account auf eine andere Person übertragen?
Ja, die Übertragung Ihres Kontos auf eine andere Person ist möglich. Sie können Ihre Rechnungsinformationen, gespeicherten Zahlungsmethoden und Kontoeinstellungen direkt im Checkout aktualisieren. Auch die für den Login verwendete E-Mail-Adresse können Sie ändern. Auf diese Weise können Sie Ihr Konto auf eine andere Person übertragen. Proofbox bietet keinen eigenständigen Service zur Abwicklung von Kontoübertragungen an.
Kann ich meine Offenbarungen auf einen anderen Account übertragen?
Nein, Ihre Offenbarungen können nicht auf ein anderes Konto übertragen werden. Sie können jedoch Ihr gesamtes Konto auf eine andere Person übertragen oder ein zusätzliches Konto mit einer anderen E-Mail-Adresse erstellen. Bitte beachten Sie, dass pro E-Mail-Adresse nur ein Konto erstellt werden kann.