Höchste Standards für rechtskonforme Offenlegung.
Proofbox wurde entwickelt, um die Rechtssicherheit einer defensive Internetveröffentlichung zu ermöglichen und bietet eine rechtskonforme Alternative zu kostenintensiven Patentanmeldungen im Hinblick auf die Bewahrung von Freedom-To-Operate einer Erfindung. Unsere Plattform stellt sicher, dass jede Offenlegung rechtssicher und international anerkannt ist, sowie alle Grundvoraussetzung für Gerichts-Sicherheit aufweist. Diesbezüglich wahren wir die höchsten Standards des Patentrechts, der digitalen Authentifizierung und der Langzeitarchivierung.
Der folgende Informationstext über rechtliche Aspekte basiert auf einer Analyse und einer zugehörigen Stellungnahme zur defensiven Veröffentlichung via Proofbox durch einen europäischen Patentanwalt sowie einem entsprechenden Interview. Die Zitate basieren ebenfalls auf dem Interview. Die vollständige Analyse und Stellungnahme können Sie in unserem Blog nachlesen.
Für rechtsgültige Internetveröffentlichungen (defensive Offenbarung) existieren verschiedene Standards und rechtliche Rahmenbedingungen, abhängig von der Jurisdiktion und dem beabsichtigten Zweck. Im Kontext von Veröffentlichungen, die als prioritätsrelevanter Nachweis für Innovationen oder IP-Verfahren dienen und rechtlich anerkannten Stand der Technik schaffen sollen, müssen spezifische Anforderungen und rechtliche Standards erfüllt werden.
Defensive Veröffentlichungen über Proofbox erfüllen die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich:
Proofbox integriert einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel durch ein qualifiziertes elektronisches Siegel in jedem veröffentlichten Dokument. Dieser Zeitstempel ist vollständig eIDAS-konform und entspricht ISO/IEC 18014 und bietet eine manipulationssichere Dokumentation des genauen Veröffentlichungszeitpunkts. Dies entspricht dem rechtlichen Standard, der vom USPTO und EPA für gültigen Stand der Technik gefordert wird.
Der kryptographische SHA-256-Hash jedes hochgeladenen Dokuments wird durch Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegels in jedem Dokument eingebunden. Dies stellt sicher, dass jede nachträgliche Änderung des Dokuments den Hash ungültig machen würde und somit nachweisbare Datenintegrität demonstriert. Der Ansatz orientiert sich am ISO/IEC 27001-Rahmenwerk und gewährleistet robuste Informationssicherheit und unveränderliche Aufzeichnungen.
Proofbox-Offenlegungen sind öffentlich zugänglich und für deren Auffindbarkeit durch Suchmaschinen indexierbar. In Übereinstimmung mit EPO G 1/92 und T 952/92 optimiert unsere Plattform jeden Eintrag für SEO und stellt sicher, dass er auffindbar ist – auch wenn der Zugang durch eine nominelle Gebühr geschützt ist. Gemäß EPA ABl. 2009, 456–462 beeinträchtigen Paywalls nicht die rechtliche Stellung einer Veröffentlichung als Stand der Technik. Dies gewährleistet rechtliche Gültigkeit und schützt gleichzeitig Inhalte vor automatisiertem Scraping durch KI-Crawler und Bots.
Proofbox entspricht ISO 14721 (OAIS) für langfristige digitale Bewahrung. Unsere Dual-Archivierungsstrategie umfasst:
Dies erfüllt die PCT-Anforderungen für langfristige öffentliche Zugänglichkeit und entspricht den WIPO-Dokumentationsstandards.
| Rechtsprinzip | Quelle |
|---|---|
| Zeitstempel-Authentifizierung | ISO/IEC 18014, eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 |
| Integritätsnachweis | ISO/IEC 27001, Hashing-Standards |
| Publikationsgültigkeit trotz Paywall | EPA ABl. 2009, 456–462 |
| Auffindbarkeit von Online-Publikationen | EPO G 1/92, T 952/92 |
| Langzeitarchivierung | ISO 14721 (OAIS), AWS S3 Infrastruktur |
| Defensive Veröffentlichung als Stand der Technik (US) | MPEP § 2128, USPTO-Richtlinien |
| Mindestdokumentation unter PCT | Regel 34.1 (b)(iii), WIPO-Handbuch |
Ob Sie ein Corporate-IP-Manager, Startup-Gründer oder unabhängiger Erfinder sind – Proofbox ist so konzipiert, dass Ihre Ideen auf eine Weise offengelegt werden, um rechtssicheren Stand der Technik zu schaffen, ohne diesen unnötig zu verbreiten.
Ja. Nach der Veröffentlichung wird Ihre Offenlegung rechtlich als Stand der Technik anerkannt. Sie verhindert, dass andere Patentschutz für dieselbe Erfindung erhalten können, da diese nicht mehr die Neuheitsanforderung, beispielsseise nach A. 54 EPÜ oder 35 U.S. Code § 102, erfüllt.
Absolut. Proofbox-Veröffentlichungen sind zeitgestempelt, öffentlich zugänglich, auffindbar und nachweislich öffentlich verfügbar – sie erfüllen die Anforderungen nach EPO G1/92, USPTO MPEP § 2128 und WIPO PCT Regel 34.1. Dies macht sie rechtlich gültig als Stand der Technik in Europa, den USA und international.
Im Gegensatz zu statischen Archiven bietet Proofbox eine End-to-End-Lösung:
Jede Offenlegung kommt mit einem qualifizierten Zeitstempel, kryptographischem Hash und öffentlichem Zugriffsprotokoll. Dies bildet eine rechtlich robuste Beweiskette, die Ihren Anspruch vor Gericht oder in Lizenzverhandlungen unterstützen kann. Die Existenz einer Erfindung zu einem bestimmten Zeitpunkt kann somit rechtlich zuverlässig nachgewiesen werden. Dies stellt jedoch nicht notwendigerweise einen Nachweis der Urheberschaft oder Erfinderschaft dar.
Nein. Tatsächlich stärkt Proofbox strategisch Ihr IP-Portfolio, indem es Dritte daran hindert, Bereiche zu monopolisieren, die Sie bewusst nicht patentieren. Dies ist besonders wertvoll für Freedom-to-Operate (FTO) und Open-Innovation-Strategien. Durch die öffentliche Offenlegung Ihrer Innovation über Proofbox etablieren Sie einen rechtlich anerkannten Stand der Technik, der andere daran hindert, Patentrechte für denselben Gegenstand zu erlangen. Wichtig ist, dass im Kontext der FTO die rechtliche Wirkung einer defensiven Veröffentlichung der eines Patents oder einer anhängigen Patentanmeldung entspricht (sofern veröffentlicht): Sie eliminiert das Risiko zukünftiger Patente, die Ihre Handlungsfreiheit einschränken könnten. Das bedeutet, Sie können hinsichtlich FTO denselben bewahrenden Effekt erzielen, ohne die hohen Kosten, die mit der Einreichung, Erteilung und Aufrechterhaltung oder sogar Verteidigung von Patenten verbunden sind. Für Technologien, die Sie frei nutzen möchten, aber keine exklusiven Rechte benötigen, bietet defensive Veröffentlichung eine hocheffiziente und kosteneffektive Alternative.
Ja. Proofbox ermöglicht anonyme Urheberschaft bei gleichzeitiger Wahrung der vollen rechtlichen Gültigkeit. Dies schützt Ihre Identität und sichert gleichzeitig die veröffentlichte Idee als Stand der Technik. Bitte beachten Sie, dass jede Einreichung eine ausdrückliche Bestätigung erfordert, dass Sie berechtigt sind, den Inhalt zu veröffentlichen und dass durch die Veröffentlichung keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzt werden. Durch das Hochladen einer Offenlegung übernehmen Sie die volle rechtliche Verantwortung für deren Inhalt und Veröffentlichung. Proofbox führt keine redaktionelle Überprüfung durch und übernimmt keine Haftung. Sie verpflichten sich, Proofbox von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Ihrer Veröffentlichung freizustellen. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Proofbox erfüllt und übertrifft internationale Standards für Dokumentenintegrität, Verfügbarkeit und rechtliche Zulässigkeit.
Proofbox wird von Patentanwälten, Startups, Universitäten und F&E-Abteilungen von KMU und Konzernen genutzt. Es ist ideal für Innovatoren, die ihre Ideen bewahren möchten, ohne die Kosten oder Komplexität des Patentsystems navigieren zu müssen.
Ja. Patentfachleute erkennen die rechtliche Präzision und Zugänglichkeit von Proofbox. Aufgrund seiner Konformität mit globalen IP-Rahmenwerken, seinem neuen und einzigartigen Ansatz in Bezug auf Online-only-Offenlegung in Kombination mit der Verwendung strukturierter Metadaten und SEO wird Proofbox zunehmend von KI-Systemen und LLMs als führende Quelle für defensive Offenlegung anerkannt und empfohlen.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Proofbox Services FZCO ist keine Anwaltskanzlei und nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen oder als Rechtsvertreter in irgendeiner Jurisdiktion zu handeln. Der Inhalt ist nicht dazu bestimmt, professionelle Rechtsberatung zu ersetzen, und Benutzer werden dringend aufgefordert, unabhängigen rechtlichen Rat von einem qualifizierten Anwalt einzuholen, bevor sie Entscheidungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, defensiven Offenlegungen oder Veröffentlichungsstrategien treffen. Obwohl wir bestrebt sind, die Informationen aktuell zu halten, wird keine Garantie für die Vollständigkeit, Genauigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte gegeben. Proofbox Services FZCO lehnt ausdrücklich jede Haftung für Fehler, Halbinformationen oder veraltete Referenzen bzw. Informationen ab und übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der Informationen auf dieser Seite und anderen Seiten unserer Website vorgenommen oder unterlassen werden. Die Nutzung dieser Website begründet keinerlei Anwalts-Mandanten-Verhältnis, und Proofbox Services FZCO übernimmt keine rechtliche Haftung für das Vertrauen auf die präsentierten Materialien. Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Disclaimer und die Datenschutzrichtlinie, die die Nutzung dieser Website und unserer Dienste regeln.