Defensive Publikation und Digitales Archiv
Eine defensive Veröffentlichung macht eine Erfindung gezielt zum Stand der Technik, der späteren Patentanmeldungen Dritter entgegenstehen kann. Proofbox automatisiert das: qualifiziertes eSeal mit Zeitstempel nach eIDAS, DOI, dauerhafte und protokollierte Auffindbarkeit. Der Volltext bleibt zugriffsbeschränkt.

Defensive Veröffentlichung
Mit Proofbox können Sie technische Innovationen diskret, sicher und kosteneffizient veröffentlichen, ohne Patentanmeldung. Die IP-bezogene Software-as-a-Service auf unserer Plattform ermöglicht defensive Veröffentlichungen (international auch als defensive publication, defensive disclosure, research disclosure oder technical disclosure bezeichnet), eine etablierte Strategie, um einer späteren Patentierung derselben Erfindung durch Dritte entgegenzuwirken. Jede Offenlegung wird digital mit einem Zeitstempel versehen und in unserem fälschungssicheren Online-Archiv gespeichert, was die Überprüfbarkeit der Offenbarung und ihres Veröffentlichungszeitpunkts unterstützt. Dieser Service eignet sich für Unternehmen, Start-ups und einzelne Erfinder, die die Handlungsfreiheit für Ihre Erfindung bewahren möchten, ohne vollständigen Patentschutz anzustreben.
Kosteneffiziente Unterstützung Ihrer Handlungsfreiheit
Mit einer diskreten Offenlegung via Proofbox schaffen Sie nachweisbaren Stand der Technik. Sie unterstützen damit Ihre Handlungsfreiheit und reduzieren das Risiko, dass Dritte später Rechte an derselben Idee erlangen — ohne die Möglichkeit eines automatisierten Monitorings durch Mitbewerber.
Sofortige Veröffentlichung als Stand der Technik
Durch die sofortige Veröffentlichung über unsere IP-bezogene Software-Lösung wird Stand der Technik geschaffen. Dieser kann der Neuheit späterer Anmeldungen Dritter zum selben Gegenstand entgegenstehen und damit dem Erwerb exklusiver Rechte an derselben Idee entgegenwirken.
Global auffindbare Internetoffenlegung
Proofbox bereitet Ihre Internetoffenbarung so auf, dass sie weltweit auffindbar ist. Gleichzeitig dämmen das kontrollierte Archivierungssystem und die zugehörige Paywall eine ungewollte oder unkontrollierte Verbreitung Ihrer Idee ein. Diese Kombination aus Auffindbarkeit und Diskretion ist die prägende Eigenschaft der Plattform.

Internet-Archivierung
Unsere Plattform bietet ein rein digitales Archiv für technische Offenlegungen, das unabhängig von externen Datenbanken oder öffentlichen Bibliotheken betrieben wird. Proofbox setzt dabei ausschließlich auf die Internetveröffentlichung: Die Offenlegung erscheint digital im Proofbox-Archiv und nicht in einer gedruckten Fachpublikation. Jede Offenlegung ist ausschließlich über unser Archiv zugänglich, wobei deren Auffindbarkeit täglich protokolliert wird und mittels einer Hash-Chain auditierbar ist. Das unterstützt die langfristige Online-Verfügbarkeit ebenso wie die überprüfbare Rückverfolgbarkeit und die Erkennbarkeit nachträglicher Änderungen. Proofbox richtet sich an Innovatoren, die weitgehende Kontrolle über ihre Veröffentlichungen behalten möchten, ohne auf Drittinstitutionen angewiesen zu sein.
Paywall-geschützt, dennoch öffentlich zugänglich
Das Proofbox-Archiv ist öffentlich zugänglich, aber durch eine Paywall geschützt. Weiterhin ist jede Veröffentlichung indexierbar, sodass sie auffindbar bleibt, ohne uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Das schafft eine Balance zwischen der erforderlichen Sichtbarkeit und einer diskreten, nicht monitorbaren Offenlegung. Nach der Praxis des EPA steht eine Zugangsgebühr der öffentlichen Zugänglichkeit nicht entgegen.
Nachweisbarkeit und Langzeitverfügbarkeit
Alle Veröffentlichungen werden sicher gespeichert und ihre Verfügbarkeit wird nachweisbar dokumentiert. Jedes Dokument wird manipulationssicher archiviert und nach den Kriterien aufbereitet, die an eine Internetoffenbarung als Stand der Technik gestellt werden.
Ausgerichtet an internationalen Offenlegungsstandards
Proofbox ist an den Offenlegungskriterien ausgerichtet, die WIPO (PCT), EPA (EPÜ) und USPTO (35 U.S.C.) an eine Internetveröffentlichung als Stand der Technik stellen. Jede Veröffentlichung wird entsprechend aufbereitet und ist damit in Verfahren zitierfähig. Ob sie im Einzelfall als Stand der Technik berücksichtigt wird, entscheidet die jeweils zuständige Behörde oder das zuständige Gericht.
Auf Langzeitgültigkeit ausgelegt
Die Nachweiskette ist auf Langzeitgültigkeit ausgelegt. Zeitstempel und Siegel nach eIDAS (EU) 910/2014 werden mit Langzeitvalidierung ausgestellt, sodass die Überprüfbarkeit erhalten bleibt, auch wenn die zugrunde liegenden Zertifikate auslaufen. Der SHA-256-Hash ist im Siegel eingebettet, und jede Veröffentlichung erhält einen persistenten DOI über Crossref (ISO 26324). Die Verfügbarkeit ist für sieben Jahre ab Veröffentlichung dokumentiert, mit Benachrichtigung vor Ablauf und Verlängerungsmöglichkeit.
Jede Veröffentlichung trägt ihren DOI im ArchivHäufige Fragen zur defensiven Veröffentlichung
Was ist eine defensive Veröffentlichung?
Eine defensive Veröffentlichung (auch Defensivpublikation oder Sperrveröffentlichung) ist die gezielte Offenlegung einer Erfindung mit dem Ziel, sie zum Stand der Technik zu machen. Sie begründet kein Schutzrecht. Sie dokumentiert, dass die Erfindung zu einem bestimmten Zeitpunkt öffentlich zugänglich war, und kann dadurch der Neuheit späterer Patentanmeldungen Dritter zum selben Gegenstand entgegenstehen. Das unterstützt die unternehmerische Handlungsfreiheit (Freedom to Operate), ohne dass eine eigene Patentanmeldung nötig ist.
Wie funktioniert eine defensive Veröffentlichung auf Proofbox?
Sie laden ein PDF hoch, und die Plattform verarbeitet es vollautomatisch. Das Dokument erhält ein qualifiziertes eSeal mit qualifiziertem Zeitstempel nach eIDAS (EU) 910/2014 mit Langzeitvalidierung, ein SHA-256-Hash wird in das Siegel eingebettet, ein dauerhafter DOI wird registriert, und die Publikation erscheint im Proofbox-Archiv unter einer permanenten URL. Titel, Autor und Abstract sind öffentlich auffindbar, und die Verfügbarkeit wird überwacht und protokolliert. Die Archivierung läuft über sieben Jahre, mit Benachrichtigung vor Ablauf und Verlängerungsoption.
Was kostet eine defensive Veröffentlichung im Vergleich zu einer Patentanmeldung?
Eine defensive Veröffentlichung wird auf Proofbox mit einer einmaligen Veröffentlichungsgebühr abgewickelt; Aufrechterhaltungsgebühren gibt es nicht. Die aktuelle Gebühr finden Sie auf der Preisseite. Eine Patentanmeldung verursacht demgegenüber Amtsgebühren für Anmeldung, Recherche und Prüfung sowie jährlich steigende Aufrechterhaltungsgebühren über die gesamte Laufzeit; hinzu kommen üblicherweise Kosten für die berufsmäßige Vertretung. Die beiden Instrumente leisten allerdings Verschiedenes: Ein Patent gewährt ein Ausschließlichkeitsrecht, eine defensive Veröffentlichung dokumentiert Stand der Technik.
Wann kann eine Internetveröffentlichung als Stand der Technik berücksichtigt werden?
Eine Internetoffenbarung kann als Stand der Technik berücksichtigt werden, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Dazu zählen mindestens die ständige Auffindbarkeit über Suchmaschinen, ein fälschungssicherer Zeitstempel mit Langzeitvalidierung (LTV) und ein dokumentierter Nachweis, dass die Veröffentlichung seit dem Veröffentlichungsdatum dauerhaft öffentlich zugänglich war. Proofbox ist darauf ausgelegt, genau diese Kriterien systematisch zu erfüllen und zu dokumentieren.
Kann ich meine Erfindung einfach auf der eigenen Website veröffentlichen?
Grundsätzlich ja, in der Praxis ist das aber riskant. Damit die Veröffentlichung als Offenbarung wirken kann, müssen ständige Auffindbarkeit, eine fälschungssichere Datierung und ein nachweisbarer Verlauf der öffentlichen Verfügbarkeit gegeben sein. Ohne verlässlichen Nachweis dieser Punkte kann die Veröffentlichung im Streitfall unbeachtlich bleiben und entfaltet dann keine Wirkung gegenüber Patentanmeldungen Dritter.
Kann ich nach einer defensiven Veröffentlichung noch ein Patent anmelden?
In den meisten Rechtsordnungen zählt die eigene Veröffentlichung als Stand der Technik auch gegenüber einer eigenen späteren Patentanmeldung zum selben Gegenstand. Eine defensive Veröffentlichung ist deshalb eine strategische Entscheidung: Sie tauscht die eigene Patentierungsoption gegen dokumentierten Stand der Technik. Wer sich über das kommerzielle Potenzial unsicher ist, sollte diese Abwägung vor der Veröffentlichung treffen.
Bleibt der Inhalt meiner Erfindung vertraulich?
Titel, Autor und Abstract sind öffentlich auffindbar; das ist Voraussetzung dafür, dass die Veröffentlichung als Stand der Technik anerkennungsfähig ist. Der Volltext bleibt zugriffsbeschränkt und ist nur gegen ein Entgelt abrufbar; das reduziert automatisiertes Auslesen und die unerwünschte Verbreitung der Details. Eine defensive Veröffentlichung bleibt aber eine Offenlegung: Die Zugriffsbeschränkung ist eine Verbreitungskontrolle, keine Geheimhaltung.
Eine defensive Veröffentlichung begründet kein Schutzrecht. Ob sie im Einzelfall als Stand der Technik berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Behörde oder das Gericht in freier Beweiswürdigung. Proofbox erbringt die technische und organisatorische Aufbereitung, nicht die rechtliche Beurteilung, und ist nicht zur Rechtsberatung befugt.