Die vier wertvollsten Use-Cases für defensive Veröffentlichungen
Aktualisiert am 19.03.2026

Aktualisiert am 19.03.2026

In der modernen IP-Strategie geht es darum, Handlungsspielräume intelligent zu besetzen. Die defensive Veröffentlichung dient als strategische Erweiterung, um die Freedom to Operate (FTO) dauerhaft unterstützen zu können.
Es haben sich vier spezifische Use-Cases herauskristallisiert, in denen eine prozesskonforme Offenlegung einen Unterschied machen kann.
In Unternehmen entstehen oft mehr Erfindungsmeldungen, als das Budget zur Patentierung zulässt. Oft wird die Entscheidung getroffen, die unwichtigeren oder zur Zeit nicht ausreichend wertigen Erfindungen nur intern zu archivieren.
Das Risiko: Wettbewerber könnten parallel an gleichwertigen Entwicklungen arbeiten. Wenn diese ein Patent anmelden, können Sie trotz früherer Erfindung Ihre Handlungsfreiheit verlieren.
Die Lösung: Erfindungen können diskret als Stand der Technik etabliert werden. Dies trägt dazu bei, dass Dritte später kein Ausschließungsrecht für dieselbe Erfindung erlangen können. Sie unterstützen so Ihre Handlungsfreiheit.

Ein Messeauftritt kann durchaus als Offenbarung gelten. Doch Jahre später ist der Nachweis mitunter schwierig zu erbringen. Fotos und eine entsprechende Dokumentation ohne weitere Beweismittel wie Zeugenaussagen oder ohne ein nachweisliches Veröffentlichungsdatum reichen oft nicht aus.
Anstatt sich auf vage Erinnerungen und Zeugenaussagen Dritter zu verlassen, ist die präventive Dokumentation ein etablierter Weg: Veröffentlichen Sie Fotos und Beschreibungen als defensive Offenbarung. Damit schaffen Sie einen fälschungssicheren Beleg für den Stand der Technik.
Im Patentrecht gibt es den Begriff der internen Vorbenutzung. Doch der Nachweis eines derartigen Vorbenutzungsrechts ist eine ressourcenintensive Hürde. Gerichte fordern meist Belege für konkrete Maßnahmen zur Markteinführung.
Die defensive Veröffentlichung: Als ergänzende Maßnahme zum Vorbenutzungsrecht schafft eine Offenlegung über Proofbox Stand der Technik. Sobald die Innovation veröffentlicht ist, zählt sie als Stand der Technik. Sie verfügen dann über ein fälschungssicheres Dokument und ein zugehöriges Nachweisprotokoll.
Eine Patentanmeldung wird üblicherweise erst 18 Monate nach deren Anmelde- bzw. Prioritätstag veröffentlicht. Insbesondere im europäischen Rechtsraum gibt es Eigenheiten, durch welchen sich zwischenzeitlich angemeldete Patentanmeldungen (also nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag und vor dem Veröffentlichungstag) für dieselbe Erfindung nur im Hinblick auf Neuheit (nicht im Hinblick auf eine sonst notwendige Erfindungseigenschaft) gegenüber dem älteren Recht abheben müssen.
Eine zusätzliche defensive Veröffentlichung einer zuvor bereits angemeldete Patentanmeldung kann diesbezüglich sinnvoll sein, da der Inhalt derselben schneller als Stand der Technik etabliert wird. Dadurch lässt sich die Wertigkeit der Erfindung zusätzlich zu einer Patentanmeldung weiter erhöhen.
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