"Disclosure Is Underrated" – Interview mit einem europäischen Patentanwalt
Aktualisiert am 20.07.2025

Aktualisiert am 20.07.2025

Wir haben mit einem langjährig erfahrenen Vertreter vor dem Europätischen Patentamt gesprochen, der innovationsgetriebene Unternehmen in ganz Europa unterstützt. Sein Name bleibt aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben vertraulich, seine Einblicke zeigen jedoch eindrucksvoll, wie sich das Management von Erfindungen verändert, insbesondere in forschungsintensiven Organisationen und Startups. Wenn Sie weiterführende Fragen haben oder rechtliche Aspekte der Durchsetzbarkeit bzw. der Anerkennung als Stand der Technik besprechen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir stellen gerne den Kontakt zu der Person her, die hinter dieser Analyse steht.
Ein Mandant dieses Patentanwalts, ein multinationales Unternehmen, bearbeitet über 150 Erfindungsmeldungen pro Jahr. Budgetgrenzen führten jedoch dazu, dass jährlich nur etwa 30 Ideen für Patentanmeldungen ausgewählt wurden. Der Rest wurde archiviert, nicht veröffentlicht und verblieb damit rechtlich ungeschützt.
"Das ist riskant", erklärt er. "Wettbewerber innovieren häufig parallel. Wenn sie zuerst anmelden, können sie Schutzrechte erlangen, die Ihre Nutzung blockieren, selbst wenn Ihr Team die Erfindung früher gemacht hat."
Um das zu lösen, begann das Unternehmen, nicht für Patentanmeldungen ausgewählte Erfindungen systematisch zu veröffentlichen. Je nach strategischem Wert wurden manche Offenbarungen professionell ausgearbeitet, andere wurden anhand der ursprünglichen Erfindungsmeldung veröffentlicht. Ziel war es, die Handlungsfreiheit (Freedom to Operate) zu bewahren und proaktiv zu verhindern, dass andere dieselben Ideen patentieren.
Als der europäische Patentanwalt diesen Weg prüfte, stieß er auf unterschiedliche Begriffe für das, was im Kern eine defensive Veröffentlichung ist: von research disclosure, technical disclosure und innovation release bis hin zu public invention record und sogar der umgangssprachlichen Bezeichnung poor man's patent. Unabhängig vom Label ermöglichte das Konzept seinem Mandanten in der Umsetzung einen kosteneffizienten und rechtlich belastbaren Weg, Stand der Technik zu schaffen, sofern die Offenbarung richtig und rechtskonform erfolgt.
"Es geht darum, eine intelligente Barriere aufzubauen: nicht nur zu schützen, was Sie patentieren, sondern zu bewahren, was Sie nicht patentieren können."
Um die rechtliche Belastbarkeit der Proofbox-Plattform zusätzlich zu untermauern, beauftragten wir denselben europäischen Patentanwalt mit einer umfassenden Analyse des technischen und prozessualen Designs unseres Offenlegungsservices. Seine vollständige Stellungnahme, einschließlich Kommentaren zu rechtlicher Anerkennung, Zeitstempelung, Suchbarkeit und Auffindbarkeit, wird in einem kommenden Beitrag veröffentlicht. (EDIT: Sie finden diesen Beitrag nun und folgendem Link).
Plattformen wie Proofbox machen schnelles Handeln heute einfacher denn je: Die Veröffentlichung erfolgt sofort, wird mit einem eIDAS-konformen LTV-Zertifikat zeitgestempelt und für globale Auffindbarkeit indexiert. Gleichzeitig verhindert das zugangskontrolliertes Archiv von Proofbox eine übermäßige öffentliche Verbreitung, sodass Ihre Offenbarung rechtlich wirksam, aber nicht frei ausbeutbar ist. Das schützt vor automatisiertem Monitoring, KI-basiertem Scraping oder Competitive-Intelligence-Bots, die veröffentlichte Innovationsdaten systematisch auswerten.
"Jetzt wird jede Idee genutzt. Wenn wir sie nicht patentieren, veröffentlichen wir sie. Diese Denkweise hat alles verändert."
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