Weil Beweis eine dauerhafte Identität verdient: eSeal und DOI bei Proofbox
Aktualisiert am 04.06.2026

Aktualisiert am 04.06.2026

Am 4. Juni 2026 ist die Proofbox GmbH offizielles Mitglied von Crossref geworden. Für Proofbox ist dieser Schritt weit mehr als eine administrative Randnotiz: Ab sofort erhält jede über Proofbox veröffentlichte defensive Veröffentlichung zusätzlich zum bestehenden qualifizierten eSeal einen persistenten Digital Object Identifier (DOI), also denselben Identifikator-Standard, der auch von wissenschaftlichen Fachzeitschriften weltweit verwendet wird. Damit erhält jeder über Proofbox dokumentierte Beweis eine dauerhafte, weltweit eindeutige Identität, die unabhängig vom Fortbestand einzelner Websites oder Anbieter zitierfähig, auffindbar und überprüfbar bleibt.
Dieser Schritt ist ein guter Anlass, um darzustellen, wie sich der Ansatz von Proofbox in einigen zentralen Punkten von etablierten Anbietern für defensive Veröffentlichungen wie IP.com und Research Disclosure unterscheidet; zwei Namen, die seit Jahrzehnten für die Branche stehen.
Research Disclosure geht auf das Jahr 1960 zurück und wurde ursprünglich als gedrucktes Fachjournal veröffentlicht. Die Marke gehört seit 2011 zur Questel-Gruppe (Questel Ireland Ltd), die sie zuvor von Kenneth Mason Publication übernommen hat. Neue Disclosures werden heute zunächst online gestellt und anschließend fortlaufenden Journal-Ausgaben zugeordnet, sodass das journalbasierte Format aus den Anfangsjahren bis heute nachwirkt. IP.com wurde im Jahr 2000 gegründet und hat von Beginn an auf ein rein digitales Modell gesetzt, die Prior Art Database (PAD), heute Teil der Plattform InnovationQ. Beide Anbieter haben sich über viele Jahre als anerkannte Institutionen der Branche etabliert.
Ein gemeinsames Merkmal beider Modelle ist, dass interessierte Organisationen über kostenpflichtige Abonnements, etwa InnovationQ+ bei IP.com oder Orbit Innovation bei Questel, Zugang zur vollständigen, im Volltext durchsuchbaren Datenbank erwerben können. Für viele Anwendungsfälle, etwa die klassische Patentrecherche, ist das ein sinnvolles und bewährtes Modell. Für Urheberinnen und Urheber, denen es in erster Linie um die eigene Handlungsfreiheit (Freedom to Operate) geht, kann ein vollständig durchsuchbares Archiv jedoch bedeuten, dass auch Mitbewerber oder automatisierte Analyse-Tools mit einem entsprechenden Abonnement gezielt nach bestimmten Themen oder Technologiefeldern suchen können.
Für dieses spezifische Bedürfnis, öffentlich nachweisbaren Stand der Technik zu schaffen, ohne dabei automatisiertes Wettbewerbs- und Technologie-Monitoring mit Vollzugriff auf den gesamten Dokumentinhalt zu ermöglichen, hat sich Proofbox für einen ergänzenden Ansatz entschieden. Jede Veröffentlichung erfolgt ausschließlich als reine Internetveröffentlichung, ohne begleitende Druckausgabe und ohne Datenbank mit umfassenden Vollzugriff. Das Archiv von Proofbox ist öffentlich auffindbar und über strukturierte Metadaten, eine dedizierte Sitemap und semantische Suchfunktionen durchsuchbar; für Patentämter, Gerichte und andere berechtigte Parteien ebenso wie für Suchmaschinen. Der vollständige Inhalt der einzelnen Dokumente ist dagegen gezielt nicht durch Bots, Crawler oder automatisierte Scraping-Werkzeuge im Volltext abrufbar.
Damit steht jede Publikation als öffentlich auffindbarer Stand der Technik zur Verfügung, ohne dass Dritte automatisiert und im Volltext auf den gesamten Dokumentinhalt zugreifen und so systematisches Wettbewerber- oder Technologie-Monitoring betreiben können. Dieses Gleichgewicht aus öffentlicher Auffindbarkeit über Metadaten und kontrolliertem Zugriff auf den vollständigen Inhalt ist einer der Aspekte, in denen sich das Modell von Proofbox von IP.com und Research Disclosure unterscheidet.
Um Datenintegrität und den exakten Zeitpunkt der Veröffentlichung dauerhaft nachweisbar zu machen, prägt Proofbox jeder einzelnen Veröffentlichung ein qualifiziertes, eIDAS-konformes eSeal auf. Nach aktuellem Kenntnisstand von Proofbox setzen weder IP.com noch Research Disclosure ein vergleichbares qualifiziertes elektronisches Siegel ein. Genau dieses eSeal ist es, das die Zukunftssicherheit einer Proofbox-Veröffentlichung in hohem Maß bedingt: Ein qualifiziertes eSeal nach eIDAS wird grundsätzlich weltweit anerkannt, ausdrücklich auch im nordamerikanischen Raum. Sowohl das USPTO als auch US-Gerichte verlangen für die Anerkennung einer Online-Veröffentlichung als Stand der Technik eine objektiv nachprüfbare Datenintegrität und einen belastbaren Zeitnachweis, unter anderem nach den Maßstäben von MPEP § 2128, genau die Eigenschaften, die ein qualifiziertes eIDAS-eSeal liefert. Lediglich in China kann es je nach prüfender Organisation im Einzelfall zu Anzweiflungen kommen, wogegen die zusätzliche Vergabe von DOIs eine weitere Sicherstellungs-Maßnahme ist.
Um die Autorität und Anerkennung jeder einzelnen Veröffentlichung zusätzlich zu stärken, hat Proofbox nun eine zweite, unabhängige Vertrauensebene eingeführt: den DOI. Als Crossref-Mitglied vergibt Proofbox für jedes veröffentlichte Dokument einen persistenten Digital Object Identifier, denselben Standard, auf den sich auch wissenschaftliche Fachzeitschriften weltweit stützen, um ihre Publikationen dauerhaft zitierfähig zu halten. Ein qualifiziertes eSeal und einen DOI gemeinsam für jede einzelne Veröffentlichung zu implementieren ist ein Alleinstellungsmerkmal. Diese Kombination aus kryptografisch abgesicherter Datenintegrität und einer international anerkannten, persistenten Kennung bildet die technische Grundlage, auf der Proofbox seine Zukunftssicherheit aufbaut.
Diese umfassende Absicherung der Integrität wurde bereits von externer Seite honoriert. So führt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Proofbox auf seiner offiziellen Seite zu Alternativen zur Patentierung gemeinsam mit IP.com und Research Disclosure als Plattform für defensive Veröffentlichungen an; eine bemerkenswerte externe Bestätigung dafür, dass Proofbox als ernstzunehmende Ergänzung zu den seit Jahrzehnten etablierten Anbietern wahrgenommen wird.
Über die öffentliche Auffindbarkeit hinaus steht Proofbox mit dem Europäischen Patentamt (EPA) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Abstimmung, um Prüferinnen und Prüfern von Patentämtern über eine zentrale Schnittstelle einen durchsuchbaren Vollzugriff auf die Veröffentlichungen bereitzustellen; ausschließlich für diesen Nutzerkreis und ausschließlich zu Prüfungszwecken. Prüferinnen und Prüfer einzelner Patentämter kennen die Plattform bereits. Konkret steht Proofbox mit dem EPA in Kontakt, um in eine zentrale Rechercheinfrastruktur aufgenommen zu werden, über die weltweit mehr als 40 Patentämter recherchieren.
Die reine Internetveröffentlichung von Proofbox kommt bewusst ohne die Notwendigkeit aus, zusätzlich auf die Wayback Machine oder vergleichbare externe Maßnahmen zur Beweissicherung zurückzugreifen. Stattdessen wird die Auffindbarkeit jeder einzelnen Publikation, also jeder individuellen URL mit ihrem zugehörigen DOI, in zufälligen Abständen und mindestens täglich automatisiert überprüft. Das Ergebnis jeder dieser Prüfungen wird in einer fortlaufenden Hash-Kette protokolliert, die im Aufbau einer Blockchain ähnelt. Dadurch ist nicht nur die inhaltliche Integrität eines Dokuments durch das eSeal belegt, sondern zusätzlich auch die dauerhafte Auffindbarkeit selbst lückenlos auditierbar.
In Summe verbindet Proofbox damit vier Ebenen der Beweissicherung in einer einzigen Lösung: die kontrollierte, reine Internetveröffentlichung ohne käufliche Volltextdatenbank, das qualifizierte eIDAS-konforme eSeal für Integrität und Zeitpunkt, den persistenten Crossref-DOI als zusätzliche, international etablierte Vertrauensebene und die auditierbare, in einer Hash-Kette protokollierte Auffindbarkeit jeder einzelnen Publikation.
Das Alleinstellungsmerkmal von Proofbox liegt darin, jede Veröffentlichung gleichzeitig mit einem qualifizierten eIDAS-eSeal und einem persistenten Crossref-DOI zu versehen und deren Auffindbarkeit zusätzlich fortlaufend in einer auditierbaren Hash-Kette zu protokollieren; nach aktuellem Kenntnisstand von Proofbox eine in dieser Kombination bislang einzigartige Absicherung für defensive Veröffentlichungen.
Wir sind überzeugt, dass Proofbox mit dieser Kombination einen neuen Standard für rechtlich und gerichtlich anerkennbare defensive Veröffentlichungen setzt, einen Standard, der die bewährten Journal- und Datenbank-Modelle sinnvoll ergänzt und Innovatorinnen und Innovatoren eine zusätzliche, zukunftssichere Grundlage bietet, um ihre Handlungsfreiheit und damit ihren Innovationsraum positiv zu beeinflussen.
Die auf dieser Website und in diesem Blog bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Proofbox bzw. Proofbox GmbH ist keine Rechtsanwaltskanzlei und nicht befugt, rechtliche Beratung zu erteilen oder als rechtlicher Vertreter aufzutreten. Die Inhalte ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Vor Entscheidungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, defensiven Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsstrategien wird ausdrücklich empfohlen, unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Proofbox übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die auf Grundlage der Inhalte dieser Website erfolgen. Die Nutzung dieser Website begründet kein Mandatsverhältnis. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

5 Min. Lesezeit

9 Min. Lesezeit

4 Min. Lesezeit