Unternehmen28.09.2026

Podcast mit Sign8: Wie Unternehmen gute Ideen mit defensiven Veröffentlichungen bewahren

Aktualisiert am 28.09.2026

6 Min. Lesezeit
Podcast mit Sign8: Wie Unternehmen gute Ideen mit defensiven Veröffentlichungen bewahren

Kurz zusammengefasst: Eine defensive Veröffentlichung macht eine Erfindung gezielt zum Stand der Technik und kann so einer späteren Patentanmeldung Dritter auf dieselbe Erfindung entgegenstehen. Im Podcast von Sign8 beschreibt Johannes Hiesmayr, Gründer der Proofbox GmbH, sie als Ergänzung im IP-Management, die zusammen mit Schutzrechten und Verträgen das IP-Schutzdreieck bildet. Proofbox versieht jede Veröffentlichung mit einem qualifizierten elektronischen Siegel samt Zeitstempel auf Basis eines Zertifikats von Sign8, vergibt einen DOI und protokolliert, ab wann sie öffentlich auffindbar war.

Im Podcast Digital Identity Insights von Sign8 war Johannes Hiesmayr, Gründer und Geschäftsführer der Proofbox GmbH, zu Gast. Sign8 ist der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, auf dessen qualifiziertem Zertifikat das elektronische Siegel jeder Proofbox-Veröffentlichung beruht. Im Gespräch mit Moderatorin Laura geht es um eine Frage, die im Innovationsmanagement oft zu kurz kommt: Was geschieht mit Ideen, die strategisch sinnvoll sind, für die sich ein Patentverfahren aber nicht lohnt?

Die Folge dauert rund 21 Minuten und ist auf Deutsch. Unter dem Video finden Sie die Kapitelübersicht und eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen.

Kapitelübersicht

  • 00:00 Intro und Vorstellung
  • 01:20 Was sind defensive Veröffentlichungen?
  • 02:50 Warum das Thema wieder relevanter wird
  • 04:36 Patent, Vertrag oder defensive Veröffentlichung?
  • 06:48 Typische Irrglauben rund um Patente
  • 09:26 Proofbox und die Rolle von Vertrauensdiensten
  • 13:24 Anwendungsfälle in Bildung, Forschung und Industrie
  • 17:01 Trade Secrets und interne Nachweise
  • 19:13 Tipps für eine sinnvolle IP-Strategie
  • 20:12 Fazit

Was eine defensive Veröffentlichung ist

Eine defensive Veröffentlichung ist kein Schutzrecht. Johannes beschreibt sie als Ergänzung im gewerblichen Rechtsschutz: Ein Unternehmen macht eine Erfindung bewusst öffentlich, statt sie zum Patent anzumelden. Typisch ist das bei einer Erfindungsmeldung, die wertvoll genug ist, um sie zu bewahren, aber nicht wertvoll genug für die Kosten einer Patentanmeldung. Die Veröffentlichung macht die Erfindung zum Stand der Technik. Das eigene Unternehmen kann sie weiter nutzen, und einer späteren Patentanmeldung Dritter auf dieselbe Erfindung kann sie entgegenstehen.

Warum das Thema wieder an Bedeutung gewinnt

Defensive Veröffentlichungen sind kein neues Instrument. Neu ist das Umfeld. KI-Modelle machen Neuentwicklungen schneller und einfacher möglich, und Wissen ist heute leichter zugänglich als früher. Gleichzeitig stehen in vielen Unternehmen die Budgets für den gewerblichen Rechtsschutz unter Druck. Unternehmen konzentrieren ihre Patente deshalb zunehmend auf ihre Kernkompetenzen. Für Entwicklungen, die heute noch nicht marktreif sind, aber später wichtig werden könnten, ist die defensive Veröffentlichung ein Weg, sich die Handlungsfreiheit zu erhalten.

Das IP-Schutzdreieck: Schutzrechte, Verträge, defensive Veröffentlichungen

Muss sich ein Unternehmen zwischen Patenten und defensiven Veröffentlichungen entscheiden? Für die einzelne Erfindung ja, für das Portfolio nicht. Ein ausgewogenes IP-Portfolio kann beispielsweise drei Elemente umfassen, die als IP-Schutzdreieck definiert werden können. Schutzrechte decken das Kern-Know-how ab. Verträge regeln Entwicklungen, die in Kooperation mit Partnern entstehen. Defensive Veröffentlichungen kommen für Nebenentwicklungen und kleinere Weiterentwicklungen in Frage, bei denen man sich die Tür für die Zukunft offenhalten möchte. Welches Element zu welcher Erfindung passt, wird jeweils im Einzelfall entschieden.

Der häufigste Irrglaube

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist die Annahme verlockend, dass man sich mit gewerblichen Schutzrechten nicht zwangsweise auseinandersetzen muss. IP betrifft aber beispielsweise auch Entwicklungen, die geheim bleiben sollen, denn auch für sie braucht es einen Nachweis darüber, wann sie vorlagen. Laura zieht diesbezüglich auch den Vergleich zur Cybersicherheit, in die viele Unternehmen erst investieren, wenn der Schaden schon eingetreten ist. Im gewerblichen Rechtsschutz ist es ähnlich: Eine Auseinandersetzung vor Gericht ist in der Regel teurer als eine rechtzeitige Entscheidung für eine Patentanmeldung oder eine defensive Veröffentlichung.

Was Proofbox macht und welche Rolle Sign8 dabei spielt

Proofbox ist eine Internetplattform für defensive Veröffentlichungen. Die Erfindung wird in einem Dokument beschrieben und als PDF hochgeladen, die Verarbeitung läuft danach vollautomatisch. Proofbox schafft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass die Veröffentlichung als Stand der Technik anerkennungsfähig ist. Ob sie im Einzelfall berücksichtigt wird, entscheidet die zuständige Behörde oder das Gericht. Im Gespräch nennt Johannes drei Bausteine, auf denen das aufbaut.

Auffindbarkeit. Eine Veröffentlichung muss öffentlich gefunden werden können, etwa über eine Suchmaschine oder einen KI-Assistenten. Jede Proofbox-Veröffentlichung erhält dafür eine dauerhafte eigene Adresse, suchmaschinenlesbare Metadaten und einen DOI. Offen liegen dabei nur Metadaten und Zusammenfassung, der Volltext steht hinter einer Zugangsschranke. Das erschwert das massenhafte Auslesen durch Crawler und KI-Systeme, wonach Laura im Gespräch ausdrücklich fragt.

Nachweis der Auffindbarkeit. Dass eine Veröffentlichung auffindbar war, muss sich auch belegen lassen. Proofbox ruft die öffentliche Adresse jeder Veröffentlichung regelmäßig ohne Anmeldung ab und hält das Ergebnis in einem Protokoll fest. Die Einträge sind nach einem ähnlichen Prinzip wie bei einer Blockchain miteinander verkettet: Jeder Eintrag schließt seinen Vorgänger ein, sodass nachträgliche Änderungen erkennbar werden. Das Protokoll dokumentiert tagesgenau, ab wann eine Veröffentlichung auffindbar war, und lässt sich für jede Veröffentlichung herunterladen.

Datum und Unversehrtheit. Jedes Dokument erhält ein qualifiziertes elektronisches Siegel mit qualifiziertem Zeitstempel nach der eIDAS-Verordnung. Es dokumentiert, dass das Dokument zu diesem Zeitpunkt in genau dieser Form vorlag, und macht spätere Änderungen erkennbar. Das Siegel ist auf die Proofbox GmbH ausgestellt und beruht auf einem qualifizierten Zertifikat von Sign8. Sign8 ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und in der Vertrauensliste der Bundesnetzagentur geführt, Proofbox selbst ist kein Vertrauensdiensteanbieter. Prüfen lässt sich das Siegel ohne besondere Einstellungen in Adobe Acrobat und im Adobe Reader: Adobe übernimmt neben der eigenen Vertrauensliste auch die Vertrauenslisten der Europäischen Union und zeigt das Siegel deshalb als gültig an.

„Das Siegel wird auf unsere Dokumente aufgeprägt und ist der Nachweis, dass ein Dokument in dieser Form und mit diesem Inhalt an einem bestimmten Tag schon existiert hat.“

Hochschulen und Forschung

Hochschulen veröffentlichen ohnehin. Ob eine Veröffentlichung in einem Fachjournal als Stand der Technik berücksichtigt wird, hängt aber unter anderem davon ab, ob ihr Datum und ihre öffentliche Zugänglichkeit nachweisbar sind. Johannes regt an, das bei jeder Publikation zu prüfen und eine Arbeit andernfalls zusätzlich auf einer Plattform für defensive Veröffentlichungen einzustellen. Auf Lauras Frage, ob man sich damit vor Dritten schützt, korrigiert er ein Wort, das in diesem Zusammenhang oft falsch verwendet wird:

„Der Begriff Schützen ist bei uns etwas gefährlich, weil man eine Erfindung wirklich nur mit einem Patent schützen kann. Wir sprechen lieber von Bewahren: Man bewahrt sich seine Entwicklung.“

Industrie: vom Erfindungsmeldungsprozess zur Entscheidung

Viele große und internationale Unternehmen haben einen Erfindungsmeldungsprozess eingerichtet. Mitarbeitende melden eine Erfindung, und die IP-Abteilung bewertet sie. Wertvolle Erfindungen werden zum Patent angemeldet. Bei kleineren Weiterentwicklungen, deren wirtschaftliche Verwertung noch nicht absehbar ist, bleibt die Wahl zwischen Geheimhaltung und einer defensiven Veröffentlichung, die aktiv Stand der Technik schafft. Welcher Weg es wird, hängt auch vom Budget ab.

Trade Secrets und interne Nachweise

Ein Trade Secret ist eine Entwicklung, die ein Unternehmen bewusst geheim hält, damit Mitbewerber und andere Dritte nichts davon erfahren. Johannes nennt das ein zweischneidiges Schwert. Wer später belegen muss, dass er eine Entwicklung schon intern hatte, etwa im Zusammenhang mit einer Vorbenutzung, tut sich im Nachhinein schwer. Ein Dokument, das zum damaligen Zeitpunkt elektronisch signiert oder mit einem Zeitstempel versehen und intern abgelegt wurde, macht diesen Zeitpunkt nachweisbar. Eines kann ein Trade Secret allerdings nicht: Es hält niemanden davon ab, dieselbe Entwicklung selbst zum Patent anzumelden oder zu veröffentlichen.

Für solche internen Nachweise gibt es bei Proofbox den Existenznachweis ohne Veröffentlichung. Ein Dokument oder ein ganzer Datenbestand erhält dabei ein qualifiziertes Siegel mit Zeitstempel, ohne dass die Inhalte veröffentlicht werden oder Ihre Umgebung verlassen. Wie das für Ihre Unterlagen technisch abläuft, zeigen wir Ihnen gern in einem Gespräch zur Plattform: Fragen Sie einfach an.

Das Fazit

Was Johannes allen mitgibt, die sich mit IP-Strategie, Patenten und Innovationsmanagement befassen, ist zuerst: sich informieren. Und dann den gewerblichen Rechtsschutz als Ganzes betrachten.

„Wichtig ist, dass der gewerbliche Rechtsschutz nicht nur aus Patenten besteht. Man sollte das IP-Schutzdreieck als Ganzes betrachten und auch die Verträge und die defensiven Veröffentlichungen zumindest im Hinterkopf behalten.“

Die ganze Folge finden Sie auf YouTube im Kanal Digital Identity Insights von Sign8. Die Zitate sind sprachlich leicht geglättet. Mehr zum Vergleich der Verfahren lesen Sie im Beitrag Defensive Veröffentlichung oder Patent?, typische Einsatzfelder im Beitrag Die vier wertvollsten Use-Cases für defensive Veröffentlichungen.

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